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Garantiebestimmungen Migros

Die Migros übernimmt während zwei Jahren seit Kaufabschluss die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des von Ihnen erworbenen Gegenstandes. Wird auf dem Migros-Garantieschein eine längere Garantiedauer angegeben, ist diese massgebend.

Die Migros kann die Garantieleistung wahlweise durch kostenlose Reparatur, gleichwertigen Ersatz oder durch Rückerstattung des Kaufpreises erbringen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Nicht unter die M-Garantie fallen normale Abnützung sowie die Folgen unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung durch den Käufer oder Drittpersonen sowie Mängel, die auf äussere Umstände zurückzuführen sind1). Die Garantieverpflichtung erlischt bei Reparaturen durch nicht Migros-autorisierte Servicestellen. Garantieschein oder Kaufnachweis (Kassabon, Rechnung) bitte sorgfältig aufbewahren. Bei Fehlen desselben wird jeder Garantieanspruch hinfällig.

1) Beispiele (Aufzählung nicht abschliessend):

  • Normale Leistungsabnahme von Akkus, Einbrennschäden bei Plasma-Fernsehgeräten
  • Verkalkung, ausgelaufene Batterien, Datenverlust, Softwarefehler, Computerviren
  • Vorgenommene Änderungen am Gegenstand, Bedienungsfehler
  • Elementarereignisse, Frost, Blitzschlag

Längere Herstellergarantie

Bei längerer Garantiedauer des Herstellers (gemäss Verpackung, Bedienungsanleitung, usw.) gelten die entsprechenden Bestimmungen des Herstellers.

Weitere Informationen zu Rückgabe und Garantie finden Sie in unseren AGB.